Weiterbildungs-News

Die Komplexität der Aufgaben steigt, Planbarkeit wird immer schwieriger und es fehlt an fähigen Mitarbeitern - dies waren gemäß einer jährlichen Umfrage des Galileo . Institut für Human Excellence Köln die größten Führungsherausforderungen 2015. Die Verunsicherung ist groß, das Bedürfnis nach Klarheit wächst. Die große Mehrheit der Führungskräfte setzt bei der Lösung der Führungsherausforderungen auf eigene Weiterentwicklung.

Zehn­tausende Studierende gehen jedes Jahr in Deutsch­land vorzeitig von der Hoch­schule ab. Viele fragen sich: Was jetzt? Die gute Nach­richt: Es gibt viele Alternativen zum Studium. Und: Aussteiger sind auf dem Arbeits­markt durch­aus gefragt. Die Stiftung Warentest erklärt auf ihrer Website www.test.de, welche beruflichen Möglich­keiten Studien­abbrecher haben, wie die Bildungs­politik den Einstieg ins Berufs­leben fördert, wo es Hilfe gibt und warum Beratung unver­zicht­bar ist – vor und nach dem Ausstieg.

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In einem Urteil des Bundessozialgerichts  vom 23.4.2015 (B 5 RE 23/14 R) wird das Thema Rentenversicherungspflicht für eine Beratertätigkeit behandelt. Das Gericht stellt fest: "Beratertätigkeiten unterscheiden sich rechtlich wesentlich von der Tätigkeit als Lehrer und sind deshalb von der Versicherungspflicht nicht erfasst."

Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. August 2014 und das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2013 aufgehoben, soweit die Bescheide der Beklagten und die Feststellung des Nichtbestehens von Versicherungspflicht betroffen sind. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.

Die Beteiligten stritten im Wesentlichen über die Versicherungspflicht des Klägers als selbständiger Lehrer.

Handwerksbetriebe platzieren Praktikumsplätze für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive 

Handwerksbetrieben in NRW, die Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive im Rahmen eines zwei- bis dreiwöchigen Praktikums ihren Betrieb und den Beruf sowie die Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen in ihrem Handwerk zeigen möchten, steht unter www.iq-netzwerk-nrw.de/integrationsbetrieb online ein neuer Service zur Verfügung. Mit wenigen Einträgen können Betriebe ihr Praktikumsangebot für Flüchtlinge platzieren und damit jungen Menschen eine erste Chance zum praxisnahen Einstieg in eine Ausbildung oder ein qualifiziertes Beschäftigungsverhältnis bieten.

Um die Qualität des Praktikums zu sichern, sind nur Betriebe zur Eintragung berechtigt, die einerseits Mitglied einer Handwerkskammer in NRW sind und andererseits eine Ausbildungsberechtigung besitzen. Außerdem ist die Praktikumszeit auf maximal drei Wochen begrenzt. Nach dieser Zeit sind – in Absprache mit der jeweils zuständigen Arbeitsverwaltung und mit Unterstützung weiterer Akteure und (Förder-)Programme – selbstverständlich anschließende Schritte in Richtung Beschäftigung, Ausbildung sowie Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder sprachliche und berufsfachliche Qualifizierungswege möglich.

Die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist eine große zukünftige Herausforderung. Deshalb bündeln die Handwerkskammern ihr Know how bereits jetzt bei einer zentralen Person, die Ansprechpartner für Behörden und andere Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, ist. Die Netzwerkarbeit ist im vollen Gange und Kammern kooperieren speziell zum Thema mit Kommunen, Arbeitsverwaltung und Beratungsstellen.

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