Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter im vergangenen Jahr geschäftlich im Ausland tätig? Haben Sie an Messen und Ausstellungen teilgenommen oder haben im Ausland geschäftlich übernachtet? Und haben Sie dafür ausländische Umsatzsteuer bezahlt, die Ihre Unternehmenskosten belastet? Dann holen Sie sich die ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des Umsatzsteuervergütungsverfahrens zurück. Der Antrag auf Vergütung muss bei der zuständigen Behörde spätestens am 30. Juni 2009 eingegangen sein. Der Bundesfinanzhof hat für das deutsche Vergütungsverfahren erst kürzlich entschieden, dass bis zu dieser Antragsfrist alle Originalrechnungen bei der Erstattungsbehörde vorliegen müssen (Urteil vom 18.1.2007 Az. V R 23/05). Bitte beachten Sie daher auch die Postlaufzeiten. Mehr dazu auf den Seiten der IHK ...
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