Für viele Selbstständige und Arbeitnehmer in Deutschland gehört das Homeoffice längst zum Alltag. In der Steuererklärung können die Kosten für einen solchen Arbeitsplatz aber meistens nicht geltend gemacht werden. Hoffnungen auf eine Lockerung der strengen Regeln hat der Bundesfinanzhof laut einer Meldung des dpa und anderer Medien jetzt zunichte gemacht.
In einer Grundsatzentscheidung stellte das höchste deutsche Steuergericht klar, dass Arbeitsecken oder zeitweise genutzte Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt werden.
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