Zumindest für einige dürfte das vom Verwaltungsgericht Braunschweig gefällte Urteil interessant sein und, wenn es sich bundesweit durchsetzt, Kosten einsparen. Demnach sind für beruflich genutzte PCs in der gleichen Wohnung keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen, wenn andere Rundfunkgeräte schon angemeldet sind.
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