Weiterverkäufe von Dateien mit den Inhalten von E-Book- und Hörbücher-Downloads dürfen Anbieter untersagen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aus dem Mai 2014 ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. seinen Einspruch gegen die Entscheidung des OLG, eine Revision nicht zuzulassen, zurückgenommen hat. Die Verbraucherzentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der das Verbot des Weiterverkaufs in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat. (BGH AZ: I-ZR 120/14, OLG Hamm AZ: 22 U 60/13)
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