Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 in Berlin erneute Reformen der Sozialgesetze (SGB II und III) beschlossen. »Ausdrückliches Ziel« des Gesetzentwurfes ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die »Stärkung der Instrumente der beruflichen Weiterbildung«. So soll gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen der Zugang zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung erleichtert werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Neuregelungen:

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