Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Firmen in Not auch im kommenden Jahr die Möglichkeit haben, verlängerte Kurzarbeit zu beantragen. Die Dauer der Zuschüsse soll aber auf 18 Monate begrenzt sein statt bisher auf 24 Monate. Damit würde der Überbrückungscharakter der staatlichen Leistung gestärkt und die Gefahr einer Dauersubvention verringert.

Das Kabinett soll in der kommenden Woche über den Vorschlag entscheiden, die Kurzarbeit ein weiteres Jahr zu ermöglichen. Ohne eine Verlängerung würde die Sonderregelung Ende 2009 auslaufen. Dann wäre die Zahldauer wieder auf sechs Monate begrenzt. Derzeit wird die Leistung bis zu 24 Monate gewährt. Ab dem kommenden Jahr ist eine Verkürzung auf maximal 18 Monate vorgesehen.

Seit der Wiedervereinigung ist die Kurzarbeit kaum in Anspruch genommen worden. Erst in der aktuellen Wirtschaftskrise kam das Instrument wieder verstärkt zur Anwendung. Zur Jahresmitte 2009 arbeiteten immerhin 1,4 Millionen Menschen kurz – im Durchschnitt arbeiteten sie ein Drittel weniger als in normalen Zeiten. Der Arbeitsausfall entspricht etwa 450.000 Vollzeitstellen. Ganz überwiegend betroffen ist das Produzierende Gewerbe. Da sich die Industrie besonders in Baden-Württemberg und Bayern ballt, ist der Süden der Republik stärker von Kurzarbeit betroffen als der Norden.

Das Kurzarbeitergeld trägt dazu bei, dass die Unternehmen in der Wirtschaftsflaute ihre qualifizierten Arbeitnehmer halten können. Die Betriebe sichern sich so wertvolle betriebsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten und können ihre Produktion schnell wieder hochfahren, sobald die Konjunktur wieder anspringt. Doch das Kurzarbeitergeld zeitigt auch unerwünschte Nebenwirkungen, weil es die Bezugsdauer staatlicher Leistungen verlängert und damit die Anreize mindert, einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. So werden z.B. neue Wege in den vorgezogenen Ruhestand geebnet. Wer 24 Monate Kurzarbeitergeld bezogen hat, hat trotzdem ungeminderten Anspruch auf Arbeitslosengeld, das gleichfalls – für ältere Arbeitnehmer – bis zu 24 Monate gezahlt wird. Im Ergebnis kann ein Arbeitnehmer vier Jahre lang von Lohnersatzleistungen leben. Die Bundesregierung tut also gut daran, aus dem Kurzarbeitergeld keine Dauersubvention zu machen.

Gesprächspartner im IW Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

Holger Schäfer, Telefon: 030 27877-124

  

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Quelle:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Internetredaktion:
Johannes Christ
Telefon: 0221 4981-547
christ@iwkoeln.de

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