140 Millionen Euro will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Jahr 2013 in die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten investieren. Die entsprechende „Sozialpartnerrichtlinie', die im April 2009 veröffentlicht wurde, sieht vor, dass sich deutsche Unternehmen aller Größen und Branchen um die Co-Finanzierung ihrer Personalentwicklung bemühen können. Wesentliche Bedingung für die Förderung ist die Existenz eines Qualifizierungstarifvertrags. Damit wollen die Initiatoren sicherstellen, dass geförderte Unternehmen bereits langfristig die Ziele ihrer Personalarbeit definiert und verbindlich festgelegt haben. Mehr...
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