Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der absetzbar. Bis 2008 gab es einen Steuerbonus von bis zu 600 EUR pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro).

Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern

Das Bundesministerium der Finanzen informiert auf seiner Homepage

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/node.html?__nnn=true

unter „Bürgerinnen und Bürger„: Handwerksleistungen besser absetztbar.

Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der absetzbar. Bis 2008 gab es einen Steuerbonus von bis zu 600 EUR pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro).

Ein Beispiel: Das Badezimmer muss dringend neu gefliest werden. Die Rechnung des Handwerkers beträgt 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon belaufen sich die Materialkosten auf 1.000 Euro, 1.500 Euro auf Arbeitskosten. Der Steuerbonus beläuft sich auf 357 Euro (1.500 Euro + 285 Euro MWSt., davon 20% Förderung = 357 Euro). Der Steuerbonus wird mit der jährlichen Steuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Die Wirkung

Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte als Auftraggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es wird verhindert, dass geplante Aufträge zurückgestellt oder gar nicht erst erteilt werden.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

Willi Kreh

 

Willi Kreh
Steuerberater

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Willi Kreh
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