Das Bundesjustizministerium hat neu einen Leitfaden aufgelegt, der Betreiber von Webseiten bei der Erstellung des Impressums helfen soll. Die Vorbemerkung macht allerdings den gesamten Inhalt in meinen Augen wachsweich, da dort im Grunde erklärt wird, für die Erläuterung der eigenen Gesetze keine Haftung zu übernehmen.

Trotzdem lohnt sich der kostenlose Download und ein Blick in den Text, da doch wenigstens die "Allgemeinplätze" erläutert werden. Je nach rechtlichen Konstrukt der Web-Seiten-Betreiber muss sowieso ein Rechtsanwalt zur Seite stehen und kann dann auch gleichzeitig das Impressum der Webseite "beratend begleiten". Fraglich ist allerdings, ob er sich so elegant aus der Haftung ziehen kann wie das Ministerium.

Zum Download:

http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf


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