Der Vertrieb von gebrauchter Software ist nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München von Anfang Juli nur dann zulässig, wenn der Rechtinhaber seine Zustimmung gegeben hat. Microsoft machte am Montag auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München von Anfang Juli 2008 aufmerksam. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vor, das im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft entschieden hatte. Danach ist für den Vertrieb von Gebrauchtssoftware die Zustimmung des Herstellers notwendig. Dies gilt nicht nur, wie in dem verhandelten Fall, für Software, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch für den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern. Diese abschließende Entscheidung entspricht der Rechtsauffassung von Microsoft, wonach der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung des Unternehmens unwirksam und damit urheberrechtswidrig ist. Microsoft sieht in dem jetzt erlassenen Urteil daher weit reichende Auswirkungen auf die gesamte Branche der Gebrauchtsoftwarehändler und deren Kunden.
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