Bei der Herstellung und Verwertung von E-Learning-Materialien spielt vor allem das Urheberrecht eine besondere Rolle. Denn an dem Material bestehen in aller Regel einerseits Urheberrechte der Autoren und andererseits Rechte an hierin verwendeten Werken Dritter („Fremdmaterial“). All diese Rechte sind zu beachten, wenn Unterrichtsmaterialien im Wege des E-Learnings verwendet werden. Das Urheberrecht schreibt vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich nur genutzt werden dürfen, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Die sog. Schrankenbestimmungen regeln bestimmte Fälle, in denen Nutzungshandlungen auch ohne Zustimmung vorgenommen werden dürfen (wie z. B. bei Zitaten oder bei Kopien zu wissenschaftlichen Zwecken). Sind solche Sonderregeln nicht einschlägig, müssen stets Nutzungsrechte an dem im Rahmen von E-Learning-Veranstaltungen verwendeten Lehrmaterialien erworben werden.

Der Rechtsanwalt und Experte für Rechtsfragen des Internets Till Kreutzer hat einen Praxisleitfaden erstellt, der im E-Learning-Bereich tätige Institutionen und Personen über die komplexen urheberrechtlichen Fragen informieren soll. Der Leitfaden erläutert Grundzüge der wichtigsten urheberrechtlichen Aspekte, z.B. was Gegenstand des Urheberrechts ist, wer welche Rechte genießt, was unter „Open Content“, „Open Source“ und „Creative Commons“ zu verstehen ist, welche Nutzungshandlungen zustimmungspflichtig sind und wofür Nutzungsfreiheiten gelten und was bei der Erstellung von Lizenzverträgen beachtet werden muss.

Download des Leitfadens: http://www.mmkh.de/upload/dokumente/Leitfaden_E-Learning_und_Recht_creativecommons_MMKH.pdf

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