Nachfolgend eine Meldung der CERTQUA zum Thema Reform des SGB III. Das Relevant für Fördermaßnahmen durch den Staat ist.
()...im Nachgang zu unserer in der letzten Woche in Berlin gemeinsam mit dem BMAS sehr erfolgreich durchgeführten Fachkonferenz zur Instrumentenreform, möchten wir Sie heute über die aktuelle Entwicklung der Reform des SGB III und wie es nach dem 01.04.2012 weitergeht unterrichten.
Liebe Mitglieder,
Nachfolgend eine Meldung der CERTQUA zum Thema Reform des SGB III. Das Relevant für Fördermaßnahmen durch den Staat ist.

()...im Nachgang zu unserer in der letzten Woche in Berlin gemeinsam mit dem BMAS sehr erfolgreich durchgeführten Fachkonferenz zur Instrumentenreform, möchten wir Sie heute über die aktuelle Entwicklung der Reform des SGB III und wie es nach dem 01.04.2012 weitergeht unterrichten.
Nachfolgend dazu einige Informationen:
1. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2011 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 23.09.2011 verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (Instrumentenreformgesetz) keinen Einspruch einzulegen. Mit Unterschrift des Bundespräsidenten tritt das Gesetz am 01.04.2012 in Kraft.
2. Damit endet die Befugnis der Anerkennungsstelle zur Erteilung von Anerkennungen der fachkundigen Stellen nach der AZWV zum 31.03.2012. Auch der Anerkennungsbeirat bei der Anerkennungsstelle wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.
3. Ab 01.04.2012 wird dann die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierung der fachkundigen Stellen vornehmen. Alle bis dahin ausgesprochenen Anerkennungen behalten bis zu deren Ablauf entsprechend der Anerkennungsurkunden ihre Gültigkeit. Überwachungen, deren Termine nach dem 01.04.2012 liegen, werden dann von der DAkkS ausgeführt. Nähere Informationen zum Akkreditierungs- und Überwachungsverfahren ab 01.04.2012 erfragen Sie bitte direkt bei der DAkkS.
4. § 184 SGB III Entwurf (E) enthält eine Ermächtigungsnorm für eine neue Verordnung, die voraussichtlich „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung“ (AZAV) heißen soll. Das BMAS plant, eine Anhörung der Verbände etc. noch im Dezember 2011 durchzuführen. Die AZAV soll zum 01.04.2012 in Kraft treten.
5. Neue Zertifizierungsregeln für die Zulassung außerhalb der Förderung beruflicher Weiterbildung existieren bislang nicht. (D.h. Träger-zulassung von Arbeitsmarktdienstleistern wie privaten Arbeitsvermittlern, Existenzgründungsberatern, Beschäftigungsträgern, Transfergesellschaften u.ä. sowie für Maßnahmen der Arbeitsförderung nach
§ 45 SGB III E (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Es bleibt abzuwarten inwiefern die neue AZAV hierzu Regelungen enthält.
6. Die Berufung der Mitglieder des neuen Beirats durch die BA kann auch erst nach dem 01.04.2012 erfolgen.
Was bedeutet dies für die weitere Arbeit?
1. Es können noch keine Zulassungen für private Arbeitsvermittler vorgenommen werden.
2. Es können noch keine Zulassungen von Maßnahmen gem. § 45 SGB III E vorgenommen werden. Darüber wurden die Regionaldirektionen und die Job-Center von der Zentrale der BA bereits informiert.
3. Die Bundesagentur für Arbeit, Vertreter des BMAS und der DAkkS werden uns als fachkundige Stellen Mitte Februar 2012 über die neuesten, dann verfügbaren Regeln informieren.
Wir werden Sie jederzeit und schnellstmöglich mit den jeweils aktuellen Informationen für Ihr operatives Geschäft versorgen und ggf. über unsere Sonderveranstaltungen im Detail informieren.
Quelle: CERTQUA Rundschreiben von Geschäftsfüher Andreas Orru