Wir wurden von den Autoren unseres Buches "Die Nachwuchs-Führungskraft" gefragt, ob sie durch den eigenen Verkauf ihres Buches gewerbesteuerpflichtig werden würden.
Hier die Antwort eines Steuerfachmanns:
"Der Verkauf des eigenen Buches ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Werden vom Trainer andere Bücher verkauft oder Trainingsunterlagen, dann sind dies gewerbliche Einkünfte, die gewerbesteuerpflichtig sind. Es besteht hier ein Freibetrag von 24.500 EUR. Erst wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit die 24.500 EUR übersteigt, ist der übersteigende Betrag gewerbesteuerpflichtig. Diese Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Dadurch entsteht keine doppelte Steuerbelastung.
Diese Regelung besteht, wenn es um einen einzelnen Trainer geht.
Wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt, z. B. eine GbR, dann kann nicht so einfach aufgeteilt werden zwischen freiberuflicher Tätigkeit (Trainer) und gewerblicher Tätigkeit (Verkauf von Büchern usw.). In diesem Falle wird alles als gewerblich angesehen. Wenn ein solcher Fall vorliegt, dann biete ich an, dass Dein Fragender mich anrufen kann."
Wer Fragen dazu hat möge mit seinem Steuerberater sprechen, der dann im speziellen Fall am sichersten einschätzen kann, ob das oben gesagte zutrifft oder nicht.