Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird zum 1. Januar 2013 umgestellt: Aus der bisherigen Geräte-abhängigen Gebühr wird dann der Rundfunkbeitrag. Er kostet nach wie vor knapp 18 Euro im Monat und ist pro Wohnung fällig. Bestimmte Gruppen können sich auch künftig befreien lassen.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Große Unternehmen leisten einen größeren Beitrag als kleine.
Für Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, wie zum Beispiel Schulen oder Hochschulen, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Sie zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte.
"Der neue Rundfunkbeitrag ist [nach Meinung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice] einfach und gerecht verteilt – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Beitrag wird ab 1. Januar 2013 das geräteabhängige Gebührenmodell ersetzen. Komplizierte Nachfragen, wer welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, entfallen."
So weit, so gut!? Es gibt auch Gegenreaktionen, wie man im Internet feststellen kann, die die neue Regelung gar nicht gut heißen und dagegen aufbegehren. RA Dr. Dietrich von Hase rät z.B. dazu, den Beitrag zu zahlen, aber vorsorglich schriftlich Widerspruch gegen die neue Zwangsabgabe einzulegen und die Zahlung unter Vorbehalt zu empfehlen, damit man im Falle des Erfolges der zahlreichen Gerichtsverfahren gegen den Rundfunkbeitrag sein Geld wieder bekommt.
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