Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden bzw. zugelassen wurden, sind ab sofort für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge. Um die Nutzung der umweltfreundlichen Fahrzeuge anzukurbeln, will die Bundesregierung den Einsatz von Elektro-Pkw auch als Dienstwagen fördern. Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug auch privat genutzt, müssen Arbeitnehmer zwar ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Doch die Kosten für die sehr teure Batterie werden dabei künftig ausgeklammert. Ab 2013 wird der Listenpreis pro kWH der Batteriekapazität um einen Abzugsbetrag von 500 Euro (maximal 10.000 Euro) gekürzt.

Quelle: Öko-Test-Verlag, 30.12.2012

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