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Vom 1. November 2008 an hat sich die neue Unternehmensrechtsform der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" laut ersten Untersuchungen der DIHK bewährt. Ihnen zu Folge ist die, im Sprachgebrauch als Mini-GmbH bezeichnete Rechtsform, bis Ende 2009 bereits 22.736mal registriert worden. Es gab in diesem ersten Jahr  bei den IHKs etwa 23.000 Anfragen mir direktem Bezug auf die neue Rechtsform.

Die Ergebnisse zeigen das die neue Rechtsform vor allem für die Dienstleistungsbranche interessant zu sein scheint. Auch der Bereich Handel und Bau sind verstärkt vertreten. Die Daten zeigen, dass die meisten "Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)" in Großstädten und deren Einzugsgebieten angesiedelt sind.

Wie nicht anders zu erwarten, stellt sich nun auch hier noch Nachbesserungsbedarf ein, um die kleinen und großen Schwächen der Rahmenbedingungen zu korrigieren. Denn: Bei der Einzelgründung ist das Muster für das notarielle Gründungsprotokoll ausreichend. Bei der Gründung eines Unternehmens mit mehr als einem Gesellschafter jedoch, werden die Gestaltungsmöglichkeiten, laut IHK, noch zu stark eingeschränkt.

 Genaueres zur Mini-GmbH hier: www.hannover.ihk.de

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