Das kaufen von Internetdomains zwecks Handel mit diesen ist nun vom Oberlandesgericht Hamburg als rechtswidrig erklärt worden. Wer die Rechte auf eine Internetadresse zwecks Verkaufsabsicht erwirbt ohne die Absicht diese auch zu nutzen macht sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied hier kürzlich in einem Fall von rechtswidriger Aneignung einer Internetadresse von Dritten, die offensichtlich zu Verkaufszwecken und ohne Absicht der tatsächlichen Nutzung registriert wurde.

Vollständiger Bericht der Industrie und Handelskammer Hannover:
http://www.ihkinfo.de/newsletter2/out/p.php?a=c7fc998e38b04a45253df9abfc958f2f13513

Quelle: IHK Hannovee

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