Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher sind auch hier gewisse Spielregeln zu beachten. Anbieter von geschäftsmäßigen Internetseiten dürfen nicht anonym bleiben; sie müssen sich zu erkennen geben. Durch die sogenannte Anbieterkennzeichnung, für die sich auch die Bezeichnung Impressum eingebürgert hat, soll der Internetnutzer erfahren, mit wem er es tun hat. Leider kommt es bei Unternehmensgründern, aber immer wieder sogar bei etablierten Unternehmen zu formalen Fehlern, die zu teuren anwaltlichen Abmahnungen führen können. Das Merkblatt der IHK Hannover gibt einen Überblick über die Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung und zeigt anhand von Musterbeispielen, wie es richtig geht. Mehr...
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