...nämlich die "qualifizierte digitale Signatur". Nach den Vorstellungen der Bundesregierung erhalten wir alle in absehbarer Zeit eine solche Signatur. Sie soll zur Identifizierung bei elektronischen Geschäften (z.B. der Steuererklärung) und anderen Begebenheiten heran gezogen werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung erfordern.

Diese Signatur soll auf der elektronischen Gesundheitskarte oder dem elektronischen Personalausweis gespeichert werden. Das dies nicht ohne Bedenken der Datenschützer und anderer Experten ist, lesen Sie hier. Sie können sich dann überlegen, was für Sie in Frage kommt - es gibt auch die Möglichkeit einer weiteren Karte nur für die Signatur.

http://www.heise.de/newsticker/Wohin-mit-der-Signatur-Smarte-Buerger-haben-Zeit--/meldung/113459/from/nl_newsticker/20080730

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