Wenn Sie selbst nicht wissen wie, investieren Sie das notwendige Geld in den entsprechenden Experten und lassen Sie sich vom diesem bestätigen, dass ihr WLAN gegen ungewollte Nutzung durch Dritte gesichert wurde.

Warum? Das Düsseldorfer Landgericht hat wie andere Gerichte auch die Computerbesitzer für die unbefugte Nutzung durch Dritte haftbar gemacht: ein durchaus teures Vergnügen! Und in vielen Fällen zieht es zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

In der BRD hält bislang das OLG Frankfurt a. M. als einziges Gericht in solchen Fällen die so genannte „Störerhaftung“ für nicht anwendbar.

Mehr dazu:
http://www.heise.de/newsticker/Bushido-siegt-in-Rechtsstreit-um-Urheberrechtsverletzungen-ueber-offenes-WLAN--/meldung/112925/from/nl_newsticker/20080718

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