Unternehmen erhalten im Zusammenhang mit Gewerbeanmeldungen oder Handelsregistereintragungen immer wieder dubiose Angebote für die Eintragung in Adressbüchern, Branchenverzeichnissen etc. Besonders vorsichtig sollten in diesem Kontext Unternehmensgründer sein. Dubiose Adressbuchfirmen werten nämlich die Veröffentlichungen der Registergerichte über Handelsregistereintragungen zum Beispiel in Zeitungen oder im Bundesanzeiger aus. Die Auswertung dieser Quellen ist erlaubt. Der Bundesanzeiger weist daher ausdrücklich auf diesen Umstand hin und betont gleichzeitig, dass solche Angebote nicht im Zusammenhang mit den Pflichtveröffentlichungen stehen, sondern der Abschluss von Anzeigenaufträgen für Adressbücher freiwillig ist. Der wirtschaftliche Schaden unlauterer Adressbuchwerbung ist groß. Die Verzeichnisse sind meistens wertlos, da die Eintragungen zum Bespiel ohne Sortierungen nach Branche oder Sitz des Unternehmens oder nur in ganz niedrigen Auflagen erfolgen. Mehr...
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