Willi KrehKosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler wieder bis maximal 1250 Euro jährlich absetzen. Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig. In einem aktuellen Erlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Werbungskostenabzug sei auch bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Für 2009 und 2010 könne der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Arbeitszimmer vorerst absetzbar

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler wieder bis maximal 1250 Euro jährlich absetzen. Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig.

In einem aktuellen Erlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Werbungskostenabzug sei auch bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Für 2009 und 2010 könne der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Damit reagiert das BMF auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Der hatte in einem Eilverfahren einem Lehrer recht gegeben und verfassungsrechtliche Zweifel an der aktuell geltenden Regelung geäußert. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Falls die Verfassungsrichter die Regel kippen, müssten die Finanzämter Steuern zurückzahlen. Bestätigen die Richter jedoch das geltende Recht, müssten die gesparten Steuern nachgezahlt werden - zuzüglich Zinsen.

Wer von dem Erlass profitieren möchte, muss nachweisen, dass er im Betrieb keinen Arbeitsraum nutzen kann oder mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringt.

Der Link zum BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/077__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Vorstehende Information ist veröffentlicht bei:

http://www.handwerk.com/rubriken/geld_und_recht/steuern/arbeitszimmer-vorerst-absetzbar.htm

 

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