Der Rechtsstreit um ein offenes WLAN könnte sich fortsetzen. Das OLG Frankfurt hob ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung durch Dritte haftbar machte. Gleichzeitig widerspricht es zwei Urteilen des LG Hamburg, das ebenfalls eine Mithaftung des Anschlussinhabers sah.

Mehr dazu hier:

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--/meldung/110632

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