Zum 1.1.2021 werden die Steuersätze wieder auf 19 % und 7 % angehoben.

Bitte beachtet folgendes:

Der geringere Steuersatz von 16 / 5 % bis 31.12.2020 könnte für einige Kunden ein Anreiz sein, noch in diesem Jahr Geld für sowieso geplante Projekte auszugeben. Das wäre z.B. schon ein schöner Grund, sich bei Euren Kunden zu melden um mal nachzuforschen, ob es da Interesse git.

Es muss beim Übergang aber die Abgrenzungen der Leistungen berücksichtigt werden. Die Leistungen sollen wenn möglich noch bis zum 31.12.2020 ausgeführt werden, um den niedrigeren Steuersatz zu sichern.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Steuersatzanhebung sind klar, die Finanzverwaltung hatte sich mit umfassendem Schreiben vom 30.6.2020 zur Steuersatzabsenkung geäußert und dort auch schon einige Hinweise zur Wiederanhebung mit aufgenommen. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 4.11.2020 weitere Hinweise und Vereinfachungsregelungen zu der temporären Steuerabsenkung veröffentlicht, die ebenfalls zur Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021 von Bedeutung sind.

Quelle: Haufe-Verlag

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