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Information des BMWI

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

Nach wie vor kommt es bei Trainern, Beratern und Coaches zu teils erheblichen Umsatzeinbrüchen aufgrund der Corona-Beschränkungen. Von staatlicher Seite werden deshalb für Betroffene weitere Überbrückungshilfen gewährt. Ziel der gewährten Überbrückungshilfen ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

Über die Eckpunkte dieser Überbrückungshilfen informiert eine Info des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Auszug aus den Eckpunkten des Überbrückungshilfe-Programms

Ziel des Programms:

Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Antragsberechtigte (Auszug):

  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
  • Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Antragsberechtigt sind auch im obigen Sinne von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten). Bei diesen Unternehmen und Organisationen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge) abgestellt. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen).
  • Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen.
  • Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. 

Antragsverfahren:

  • Der Nachweis des anspruchsbegründenden Umsatzeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
  • In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen,
  • in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.

Ausführliche Information des BMWI zu den Eckpunkten der Überbrückungshilfen

Hier findest Du Fragen und Antworten zu den neuen Überbrückungshilfen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html

Unsere Steuerberater-Empfehlung:
https://trainertreffen.de/index.php/marktplatz/mainmenue-service-partner1/2329-steuerberater-marcus-sperlich

Steuerberatersuchdienst:
https://www.datev.de/kasus/First/Start?KammerId=BuKa&Suffix1=BuKaY&Suffix2=BuKaXY&Truncation=42&editName=&submit=
Tipp: unter Branchen "Dozenten und Trainer" auswählen. Dann bekommt man 2660 Steuerberater ausgewiesen, die über Erfahrungen mit dieser Branche verfügren sollen.  Durch Angebe der Postleitzahl oder weitere Filterangaben, kann man das Suchergebnis eingrenzen.

 

Vielen Dank an Michael Ross, der uns auf diese Info-Seite des BMWI aufmerksam gemacht hat.

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