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Vor einem Jahr wurde der Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer reformiert – Zeit für eine erste Bilanz. Antragsteller müssen sich jetzt deutlich intensiver und früher auf den Start in die Selbstständigkeit vorbereiten. Diese höheren Anforderungen lassen die Zahl der Existenzgründungen zwar zurückgehen – allerdings weit weniger stark als vielfach befürchtet. Gleichzeitig steigt nach ersten IHK-Berichten die Qualität der Konzepte.

Beliebtes Förderinstrument mit Reformbedarf

Vor der Reform war der Gründungszuschuss die häufigste Förderung für Unternehmensgründungen in Deutschland. 134.000 und damit fast ein Drittel aller Existenzgründer wurden im Jahr 2011 auf diese Art unterstützt. Rund 1,7 Milliarden Euro gab der Staat dafür aus. Fast 50 Prozent der Gründungen von Arbeitslosen wären laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung allerdings auch ohne den Gründungszuschuss zustande gekommen. Also hat die Bundesregierung den Zuschuss angepasst: Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung. Die Arbeitsagenturen entscheiden nach eigenem Ermessen. Unterstützt wird nur noch, wer keine Chance auf Vermittlung in abhängige Beschäftigung hat. Zudem wurde die Förderung gekürzt, und der Antrag muss rascher erfolgen.

Deutliche Auswirkungen

Infolge der Reform sind die Bewilligungen für Anträge auf Gründungszuschuss stark zurückgegangen. Rund 85 Prozent weniger Arbeitslose gingen 2012 mit dem Gründungszuschuss in die Selbstständigkeit. Das sind rund 20.000 – nach 134.000 im Jahr 2011.

Gegründet wird trotzdem

  • Weit weniger drastisch ist die Zahl der Existenzgründer gesunken – um acht Prozent in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres. Wichtigster Grund für diesen moderaten Rückgang ist die bessere Lage am Arbeitsmarkt. 63 Prozent der Existenzgründer, die sich von der IHK beraten lassen, geben als Grund für ihr Interesse an einer Unternehmensgründung drohende Erwerbslosigkeit an.
  • Selbst bei den Kleingewerbetreibenden – in dieser Gruppe befinden sich die meisten Gründer aus der Arbeitslosigkeit – ist der Rückgang mit 15 Prozent deutlich schwächer als befürchtet.
  • Zudem beobachten IHKs, dass sich arbeitslose Gründer nun besser auf die Selbstständigkeit vorbereiten. Insofern dürfte sich die neue Gründungsförderung insgesamt positiv auf das Gründungsgeschehen auswirken.

Besser: Darlehen statt Zuschüsse

Es sollte überlegt werden, in Zukunft die Gründungsförderung für Arbeitslose statt als Zuschuss als zinsvergünstigtes Darlehen zu gewähren. Das gäbe den Gründern zusätzliche Anreize, ihre Unternehmen schnell und unabhängig am Markt zu etablieren.

Wichtig: Stärkung der Gründerkultur

Förderprogramme allein können das seit Jahren rückläufige Gründungsinteresse in Deutschland nicht beleben. Für mehr innovationsstarke Gründungen braucht Deutschland bessere gesetzliche Voraussetzungen für privates Beteiligungskapital, einen erfolgreichen Bürokratieabbau und vor allem ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die wichtigen Impulse von Unternehmertum für Wachstum und Wohlstand. Hierfür müssen Politik, Bildungseinrichtungen, Medien und Wirtschaft an einem Strang ziehen.

Ansprechpartner: Dr. Marc Evers, DIHK Berlin, Tel. 030 / 20 308 – 1508

Quelle: http://www.dihk.de/presse/thema-der-woche

 

 

 

 

 

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