Überbrückungshilfe für Unternehmen: bis zum 30.09.2020 verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für betroffene Unternehmen die Möglichkeit Anträge für die Überbrückungshilfe zu stellen, verlängert. Anträge können nun bis zum 30.09.2020 eingereicht werden.

Unternehmen in der Krise können einen Antrag auf Überbrückungshilfe ausschließlich über einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin stellen.

Weitere Informationen zur Antrasstellung finden Sie unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Quelle: https://www.nbank.de/Service/News/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-verl%C3%A4ngert.jsp

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