Von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde festgelegt, dass von jedem Unternehmen ein Hygienekonzept umgesetzt werden muss. Diese Anforderung wird durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben und ergänzend von branchenspezifischen Hilfestellungen konkretisiert sind, erfüllt. Ein darüberhinausgehendes „Hygienekonzept“ als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.

Hier stellen wir Euch ein paar Empfehlungen zum Themenbereich Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen für die berufliche Bildung zur Verfügung. 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bildungseinrichtungen für den Bereich: Unternehmen der beruflichen Bildung (VBG)
Die besonderen Maßnahmen beruhen umfassend auf dem SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard des BMAS von April 2020 und zielen auf die Umsetzung folgender wesentlicher Punkte ab:

  • Abstandsregelung,
  • Regelungen zum Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. Atemschutz sowie
  • Hände- und Oberflächenhygiene.

Unterweisung zu Hygienemaßnahmen (VBG)

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Bundesministeriuem für Arbeit und Soziales)
Stichworte die im Beitrag behandelt werden u.a.: Arbeitsplatzgestaltung, Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume, Lüftung, Homeoffice, Dienstreisen, Meetings, Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen, Zutritt betriebesfremder Personen, uvm.

Umgang mit Mund-Nase-Bedeckung (VBG) 

 

Quelle: DVWO / FWW

Wer weitere empfehlenswerte Websiten zu diesem Themenbereich kennt, bitte mitteilen an redaktion@trainertreffen.de.

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