Jedes Bundesland hat eigene Stellen, die für die Bearbeitung der Anträge auf Sofort-Hilfen und Liquiditätshilfen für Selbstständige und Unternehmen zuständig sind. Wir berichten hier exemplarisch von der niedersächsischen NBank, die als Beispiel für die anderen Bundeslänger dienen kann. Die Prozesse dürften ähnlich sein.

NBank/ Hannover, 5.04.2020:

Bearbeitung der Soforthilfe nimmt immer mehr Fahrt auf

100 Millionen Euro bewilligt

Die NBank nimmt bei der Auszahlung der Födergelder zur Untertsützung der Unternehmen in Niedersachsen, um die Coronakrise abzumildern, immer mehr Fahrt auf.

In den Soforthilfeprogrammen hat sie aktuell mehr als 100 Millionen Euro bewilligt und angewiesen. Dabei wurden Bundes- und Landesmittel eingesetzt.

Dies bedeutet direkte Hilfe, da die Gelder im Regelfall einen Tag nach der Anweisung auf den Konten der Unternehmer sind. Zudem hat die NBank den niedersächsischen Unternehmen mehr als 16 Millionen Euro über den Liquiditätskredit zur Verfügung gestellt.

Die auszufüllenden Antragsunterlagen für die Soforthilfe können unter www.soforthilfe.nbank.de heruntergeladen werden. Weiterhin gilt, nur vollständige Antragsunterlagen können zügig bearbeitet werden.

 

Quelle: NBank Newsletter vom 5.04.2020

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