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Wirtschaftshilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen im November

Was über die „Novemberhilfen“ für die Zeit des Lockdowns bisher bekannt ist

Der am 2.11.2020 beginnende zweite Lockdown soll durch „außerordentliche Wirtschaftshilfen“ abgemildert werden, wie Angela Merkel, Michael Müller und Markus Söder  am Mittwoch in einer Pressekonferenz versprachen. Wichtige Punkte scheinen aber noch offen zu sein.

Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier haben folgende Details genannt:

  • Die Hilfen sind zunächst auf den November bzw. die vier Wochen vom 2. bis 30. November begrenzt. Alle hoffen, dass ein Lockdown dieser Länge ausreicht.
  • Sie sollen auf gleiche Weise wie die Überbrückungshilfe vergeben werden (Antragstellung durch Steuerberater!) und stellen quasi einen Sonderfall der Überbrückungshilfe dar. Die Überbrückungshilfe und andere Hilfen, die für den November zugesagt sind, werden angerechnet, ebenso bei Arbeitgebern Förderungen im Rahmen der Kurzarbeit.
  • Nach oben werden die Hilfe durch den EU-Beihilferahmen begrenzt. Für Soloselbstständige stellt dies keine Einschänkung dar, aber für größere Unternehmen.
  • Bei Unternehmen von 0 bis 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet werden.
  • Ziel sei es die vermutlichen Fixkosten pauschaliert zu erstatten auf Basis des Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019).
  • Bei neu gegründeten Unternehmen kann der Umsatz des Monats Oktobers herangezogen werden (Tipp für diesen Fall: Rechnungen ggf. noch im Oktober versenden; evt. bemisst sich die Hilfe nach dem Datum der Rechnungsstellung).
  • Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bemessungsgrundlage für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
  • Da es schon „einige Tage“ (wir gehen mal von Wochen aus) dauern könne, bis die Hilfen beantragt, bewilligt und ausgezahlt werden können, soll es Abschlagszahlungen geben.
  • Es sei ein großer Erfolg, dass auch die Soloselbstständigen einbezogen werden konnten.
  • Es sollen auch diejenigen berücksichtigt werden, die nicht direkt von Schließungen betroffen sind (z.B. Fitnessstudio), sondern auch die mittelbar Betroffenen (z.B. selbstständiger Fitnesstrainer).
  • Erste Details zur Hilfe sind auch schon auf der Website des BMWi abrufbar.
  • Es müsse sich aber schon um einen „dichten Folgeeffekt“ handeln (Scholz).
  • Hierzu möchte man Listen mit mittelbar betroffenen Branchen erstellen. (Der VDGS kann Berufe und Branchen vorschlagen. Nutze die Kommentarfunktion unten auf der Seite des VDGS, um uns Hinweise zu geben.)
  • Möglicherweise wird dies mit der Höhe des Umsatzausfalles (gesprochen wurde von 90 bis 100 Prozent) verknüpft.
  • Die Auszahlung eines Unternehmerlohns ist weiterhin strittig in der Koalition zwischen CDU/CSU und SPD.
  • Eine Zusammenfassung findest du ergänzend auch u.a. auf Spiegel online

Noch wichtig:

Der Kfw-Schnellkredit mit 100 Prozent Bundesgarantie bis 300.000 Euro Volumen ist - wie schon anderweitig berichtet - jetzt auch für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern zugänglich.

Auf der Basis der Pressekonferenzen und weiterer Informationen hat der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen e.V.) eine Stellungnahme mit fünf Forderungen zu den „Novemberhilfen“ erarbeitet. Was denkst Du dazu?

Quelle: BAGSV, Andreas Lutz

 

Wir werden das Thema bei den nächsten Erfa-Gruppen-Meetings des Trainertreffen Deutschlands am Mittwochabend besprechen.

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