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Wer bekommt Überbrückungshilfe und
was regelt die Überbrückungshilfe (Juni-August 2020)?

Die Informationen von verdi für Selbstständige waren schon zu beginn der Corona-Krise sehr informativ. Man wurde umfassend und gut verständlich informiert.

Für die Unterstützungsmaßnahmen für Juni-August 2020 gibt es nun wieder neue Infos auf der Verdi-Website, die wir hier gerne verlinken.

Eine kurze Zusammenfassung der Infomationen auf der verdi-Seite (Stand14.07.2020):

Es wird noch einmal analysiert, welche Mittel bisher zur Verfügung gestellt wurden und ob diese Rückzahlbar sind oder nicht, bzw. was in der Sache zu erwarten ist.

Geld für die Lebenshaltungskosten

Ver.di weist darauf hin, dass alle im März 2020 angelaufenen seperaten Länderprogramme zur Unterstützung von Selbstständigen spätestens Anfang April eingestellt und/oder umgestrickt wurden. Zentrales Problem der Bundeshilfen war und ist der Grundsatz "kein Geld für Lebenshaltungskosten". Das wird an verschiedenen Stellen ausführlicher behandelt.

Die Soforthilfen und insbesondere die Synchronisation mit den Länderprogrammen, war von Kommunikationschaos und Verunsicherung geprägt: Die Länder hatten nach der Vereinbarung mit dem Bund ihre früheren Landesförderungen (teilweise abrupt) ausgesetzt und flächendeckend durch neue Richtlinien ersetzt, die - bis auf wenige Ausnahmen - faktisch ausschließlich die Bund

Rückzahlung der Fördermittel

Es wird auch noch einmal darauf hingewiesen: Nur wer nachweisen kann, dass erhaltenen Soforthilfen für Ausgaben für die laufende Betriebskosten verwendet wurden, wird sie in der überwiesenen Summe behalten dürfen; alle anderen Mittel sind zurückzuzahlen.

Fazit

Fazit von ver.di: Die erste "Corona-Soforthilfe" (verlinkt ist das Regierungs-Eckpunkte-Papier) sollte kleinen Unternehmen nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen schaffen, wenn sie (Stichtag 11.3.20) durch die Corvid-19-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Auf die Lebens- und Arbeitssituation von Solo-Selbstständigen war diese Wirtschaftshilfe überhaupt nicht angepasst. (Das Folgeprogramme ist sogar noch restriktiver gestrickt.)

Es war über die gesamte Laufzeit und ist bislang noch nicht klar, wie Solo-Selbstständige eigentlich Lebenshaltungs- und Betriebskosten sauber abgrenzen sollen. Das hatten (nicht zuletzt auf Druck von ver.di) auch die Länder mehrfach moniert und den Bund vergeblich aufgefordert nachzusteuern.  ver.di fordert deshalb seit Einführung der Bundeshilfe und auch für die folgende Überbrückungshilfe, die restriktive Handhabung der Lebenshaltungskosten zu überarbeiten.

Für die Abwicklung der ersten Soforthilfe, also die (bis Ende August laufenden) Bewilligungen des Ende Mai ausgelaufenen Programms, gelten weiterhin die Ansprechpartner in den Ländern, die das Bundeswirtschaftsministerium Ende März nannte. Diese werden auf der ver.di-Seite verlinkt.

Mehr...

Zur ver.di Informationsseite... 

Weitere Informationen zum Thema:

„… Eine erste kleine FAQ zur Überbrückungshilfe des Bundes hat das Land Baden-Württemberg erstellt. Ebenso gibt es eine erste FAQ aus Nordrhein-Westfalen, wo auch eine gute Grafik zu den Antragsvoraussetzungen erstellt wurde, sowie eine Informationsseite in Bayern.

Ende Juni haben mit NRW (PM 25.6.) und Baden-Württemberg (PM 30.6.) erste Länder angekündigt, über eigene Länderprogramme ergänzend zur Bundes-Überbrückungshilfe (deren Bedingungen aber auch erst einmal erfüllt sein müssen) auch Lebenshaltungskosten bis zu 1.000 bzw. 1.180 € anzuerkennen. …“

 

Vielen Dank an Michael Ross für den Hinweis auf diese wertvollen Informationen und die Links.

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