E-Mail-Fehlbedienung zieht Bußgeld wegen Datenschutzverstoßes nach sich
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Absenderin, der dieser Fehler unterlaufen war, daher mit einem Bußgeld belegt. Wie die Behörde meldet, hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens eine E-Mail an Kunden versendet, die in den Kopfzeilen einen fast zehn Druckseiten umfa...
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