Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft im Trainertreffen Deutschland

Stand: 11.11.2020

Die Mitgliedschaft bezieht sich auf die Berechtigung zur Nutzung von Informations- und Service-Angeboten, die das Trainertreffen Deutschland dem Mitglied zur Verfügung stellt. Hierin eingeschlossen sind die besonderen Angebote und Konditionen der Service-Partner des Trainertreffens, mit denen Rahmenverträge für die Mitglieder abgeschlossen wurden.

1. Arten der Mitgliedschaft

Vollmitgliedschaft: Als Vollmitglieder (Einzel-Mitglieder) werden einzelne natürliche Personen aufgenommen.

Probe-Mitgliedschaft: Wenn Sie uns bis Ende des Monats der Probe-Mitgliedschaft mitteilen, dass die Mitgliedschaft nicht fortgeführt werden soll, beenden wir die Probe-Mitgliedschaft ohne weitere Verpflichtungen oder Kosten Ihrerseits. Ein einfache Mail oder ein Telefonanruf bei uns, den wir Ihnen dann schriftlich bestätigen, reichen aus. Andernfalls wird die Probe-Mitgliedschaft automatisch in eine reguläre Einzel-Mitgliedschaft überführt und Sie erhalten im folgenden Monat eine Mitgliedsrechnung, beginnend mit dem Monat der regulären Mitgliedschaft. Während der Probemitgliedschaft gelten die normalen Rechte und Pflichten für reguläre Mitglieder.

Unternehmensmitgliedschaft: Ab 2 TT-Mitgliedern in einem Unternehmen kann eine Unternehmensmitgliedschaft beantragt werden.
(Für diesen Fall bitte einen Antrag auf dem gesonderten Antragsformular stellen, dass Sie per Mail über office@trainertreffen.de anfordern können).

Seniorpartnerschaft: Mitglieder des Trainertreffen Deutschlands, die mindestens 3 Jahre Mitglied im Trainertreffen waren, können mit erreichen des 63. Lebensjahres eine vergünstigte Seniorpartner-Mitgliedschaft beantragen. Die Seniorpartner-Mitgliedschaft ist eine Fördermitgliedschaft für TT-Mitglieder, die aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, aber das Trainertreffen mit ihrem Förderbeitrag unterstützen und den Anschluss an ihren früheren Lebensbereich nicht verlieren möchten. Sie erhalten die gleichen Leistungen, wie Vollmitglieder.

2. Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahmebestätigung des Antrages auf Mitgliedschaft durch das Trainertreffen und mit Eingang des Mitgliedsbeitrages auf dem angegebenen Konto des Trainertreffens.

Die Mitgliedschaft gilt für jeweils ein Kalenderjahr. Sie wird automatisch verlängert, wenn nicht bis zum 30.11. des Jahres eine schriftliche Kündigung eingegangen ist. Die Mitgliedschaft endet durch fristgerechte Kündigung zum Ablauf der Mitgliedsdauer oder durch Kündigung oder Ausschluss des Mitgliedes durch das Trainertreffen aus wichtigem Grunde.

Wichtige Gründe sind u.a. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages oder offener Rechnungen, die trotz Erinnerung im angegebenen Zahlungszeitraum nicht beglichen werden; Verstöße gegen die unten aufgeführte Erklärung; Verhalten oder Arbeit als Trainer oder Berater oder Coach, die mit dem „Berufs-Kodex der Weiterbildung“ nicht vereinbar sind.

3. Rechte

Die Mitglieder bekommen ein Zugangsrecht auf die Internet-Dienste des Trainertreffens, soweit diese für Mitglieder unentgeltlich angeboten werden. Dieses Recht darf nicht an Dritte weitergeben werden.

Sie haben Zugang zum TT-Mitglieder-Intranet mit zahlreichen Informationen zu grundsätzlichen und wichtigen fachlichen Themen für Trainer-Berater und Coaches.

Die Mitglieder können sich kostenlos in die Trainer-Datenbank des Trainertreffens eintragen.

Sie erhalten die Fachzeitung TrainerJournal - „Das Kontakt-Forum für Trainer“, der vom Trainertreffen Deutschland herausgegeben wird.

Sie können die zahlreichen Leistungsangebote und Sonderkonditionen der TT-Service-Partner und die Kennenlern-Angebote der TT-Partner-Hotels des Trainertreffen Deutschlands nutzen.

4. Pflichten

Sie verpflichten sich, nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des Berufskodex für die Weiterbildung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. (FWW) zu handeln und sind dadurch berechtigt, das Siegel "Qualität - Transparenz - Integrität" des FWW zu führen.

Sie zahlen ihren Mitgliedsbeitrag fristgerecht.

Die Mitglieder teilen dem Trainertreffen Anschriftenänderungen baldmöglichst mit oder ändern ihre Anschrift und ihr Profil direkt in der Trainer-Datenbank, damit das TT-Service-Büro ihnen den Trainer-Kontakt-Brief zusenden kann.

Der Antragsteller erklärt, 1.) dass er bzw. sein Unternehmen / Organisation nicht nach der Technologie von L. R on H ubba rd arbeitet, 2.) dass weder er noch seine Mitarbeiter nach der Technologie von L. R on Hu bba rd geschult werden bzw. keine Kurse und / oder Seminare und / oder Veranstaltungen nach der Technologie von L. Ro n H ub bard besucht oder andere dazu veranlasst werden dafür zu werben und 3.) dass er nicht Mitglied der I AS (International Asso ciation of Sci entol ogists) ist oder deren nationaler Organisationen, 4.) dass er die Technik von L. Ro n Hub bard zur Führung seines Unternehmens / zur Durchführung seiner Seminare / Veranstaltungen) ablehnt.

5. Haftung

Die Mitglieder sind von der Haftung bzgl. der Geschäfte und Aktivitäten des Trainertreffens oder seiner verschiedenen Geschäftsbereiche ausgenommen.

Verschafft sich ein Nicht-Mitglied durch Verwendung der Zugangsdaten eines Mitglieds Zugang zu den für Mitglieder vorbehaltenen Internetdiensten des Trainertreffens, so haftet das Mitglied für den dadurch entstehenden Schaden. Das Mitglied haftet zudem mit einem Jahresbeitrag für das Nicht-Mitglied, dem es Zugang zur TTD-Homepage verschafft hat. Die Haftung entfällt, wenn das Mitglied nachvollziehbar darlegt, dass das Nicht-Mitglied die Daten nicht durch Duldung oder Verschulden des Mitglieds erlangt oder genutzt hat.

Für die Bereitstellung der Sonderkonditionen sind die Service-Partner des Trainertreffens selbst und direkt verantwortlich und haftbar. Das Trainertreffen ist von jeglicher Haftung freigestellt. Insbesondere muss das Trainertreffen nicht die inhaltliche und rechtliche Güte der Angebote kontrollieren soweit sie die Beurteilung übersteigt, die durch die Beschreibung des Angebots erkennbar wird.

Das Trainertreffen haftet im Bereich seiner eigenen Leistungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es haftet nicht für Folgeschäden, soweit dies rechtlich ausschließbar ist. Im Fall der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf einen Betrag, der fünf Jahresbeiträgen des Mitglieds entspricht, soweit eine solche Beschränkung nicht rechtswidrig ist. Handelt es sich um eine separat vergütete Leistung, so tritt an die Stelle dieses Betrages ein Betrag, der dem 5 fachen der Vergütung des Trainertreffens entspricht.

6. Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages finden Sie im aktuellen Mitgliedsantrag. Er wird am Anfang eines Jahres erhoben.

Von Neu-Mitgliedern wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe der Aufnahmegebühr ist unabhängig vom Eintrittsdatum immer gleich.

Der Mitgliedsbeitrag wird im Voraus erhoben. Bei Eintritt der Mitgliedschaft im Laufe des Jahres wird ein monatlich anteiliger Mitgliedsbeitrag ab Beginn der Mitgliedschaft in Rechnung gestellt.

Wird der Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht bezahlt, besteht bis zur vollständigen Zahlung kein Anspruch auf die Leistungen des Trainertreffens.

Unternehmensmitglieder erhalten einen Unternehmens-Rabatt ab dem 2. Unternehmensmitglied auf den Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr in Höhe von 50 %. Die Rabattierung bezieht sich auf den Beginn der Mitgliedschaft des neuen Mitgliedes und gilt nicht rückwirkend. Für die Rabattierung ist es erforderlich, dass alle Mitglieder bei dem antragstellenden Unternehmen in einem festen Arbeitsverhältnis zum Untenehmen stehen. Weitere Voraussetzungen: Es gilt eine Rechnungsadresse für alle Unternehmensmitglieder. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsauftrag erhoben.

Studenten bezahlen bei Vorlage einer Studienbescheinigung keinen Aufnahmebeitrag. Eine Berücksichtigung von Rabatten ist nicht möglich..

Fördermitglieder fördern die Arbeit des Trainertreffens mit einem Förderbeitrag von mindestens 500,- EURO zzgl. MwSt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das TT-Service-Büro, damit wir die Förderung besprechen können: office@trainertreffen.de

7. Datenschutz

Das Mitglied willigt in die Speicherung und Verwendung seiner Personen bezogenen Daten ein. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass mindestens seine Adresse auf der Website des Trainertreffen Deutschlands in der Trainer-Datenbank oder der Mitgliederliste veröffentlicht werden darf. Das Mitglied willigt auch in die Weitergabe seiner Daten an den Herausgeber des „Berufskodex für die Weiterbildung“, das Forum „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“ ein, dessen Siegel es führen darf. Seine Daten dürfen ferner an Service-Partner des Trainertreffens weitergegeben werden, wenn dadurch vom Service-Partner besondere Vorteile in Form von Rabatten oder Sonderkonditionen gewährt werden.

8. Sonstiges

Der Vertrag kommt nur schriftlich zustande. Alle Erklärungen mit Wirkung für diesen Vertrag bedürfen der Schriftform. Werden sie elektronisch geschickt, so ist die Schriftform gewahrt, bei Zusendung einer schriftlichen Bestätigung durch das Trainertreffen auf dem gleichen Weg, per Postweg oder per Fax. Für eine solche Bestätigung trägt das Mitglied die Beweislast.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder eine Begründung bei Ablehnung.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Der Antragsteller muss sich mit den Aufnahmebedingungen einverstanden erklären, um Mitglied im Trainertreffen Deutschland werden zu können.