michael_steig_131031-bild01.png Dipl.-Ing., Dipl.-Päd. Michael Steig

Michael Steig

ECTS-Punkte für zertifizierte Bildungsprodukte

Akademische Würden für Absolventen des EQML – Europäischer Qualitätsmanagement-Führerscheins

Die Absolventen des EQML – Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein bekommen zukünftig sogenannte ECTS-Hochschul-Credit-Points, denn DVWO-Prüfungskommission bewertete den EQML-Ausbildungsgang mit acht ECTS-Punkten.

ECTS Credit-System

ECTS ist ein Credit-System für die Hochschulbildung, das im gesamten Europäischen Hochschulraum angewendet wird und folglich alle europäischen Länder umfasst, die am Bologna-Prozess mitwirken. Eines der Ziele des Bologna-Prozesses ist es, ein Credit-System zur Förderung möglichst weit verbreiteter studentischer Mobilität zu schaffen.

„Das European Credit Transfer and Accu-mulation System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Dies ist möglich durch den Erwerb von Leistungspunkten (englisch: credits), das sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden. Diese Art der Bewertung von Leistungen an Hochschulen findet sich vorwiegend in den Bachelor- und Master-Studiengängen an Hochschulen.“ (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/European_Credit_Transfer_System )

 

michael_steig_131031-bild02.jpg

 

Anerkennung

Das ECTS-Punkte-System ist vor allen Dingen für Menschen interessant, die – aus welchen Gründen auch immer – bisher an keiner Universität oder Hochschule studieren konnten. Viele entwickeln sich beruflich weiter und möchten sich auch durch ein Studium weiter qualifizieren. Durch das ECTS-Punkte-Verfahren ist es nun möglich, auch Non-Formale Qualifizierungen für einen Studiengang anrechnen zu lassen, so dass am Ende für den erfolgreichen Masterabschluss gar nicht volle fünf Jahre Studienzeit aufgewendet werden müssen.

Angenommen, ein Mensch hat den Wunsch, einen für ihn und seine berufliche Laufbahn interessanten Studiengang zu absolvieren, um sich besser zu qualifizieren und damit beruflich oder gesellschaftlich weiterentwickeln zu können. Dazu sucht er sich eine Universität oder Hochschule, die diesen Studiengang anbietet. Die Hochschule hat alle Module, die zu diesem Studiengang gehören im Studienprogramm dokumentiert.

Der Antragsteller stellt bei der ECTS-Prüfungskommission einen Antrag auf Prüfung seines Kompetenzprofils. Dabei prüft die Kommission, welche Voraussetzungen der Antragsteller aufgrund seiner zurückliegenden beruflichen Qualifizierung bereits mitbringt (Quadrate rechts in der Grafik). Dazu gehören zum Beispiel eine Meisterprüfung oder jegliche andere Fachwirtausbildungen. Die Prüfungskommission berechnet dann dazu den sogenannten „workload“, das ist der Aufwand in Stunden, der im Durchschnitt zur Erlangung des Wissens für ein spezifisches Thema aufgewendet werden muss und stellt fest, ob eine vorhandene Qualifikation für das ausgewählte Studienfach ausreichend ist und anerkannt werden kann (schwarze Pfeile).

Nicht alle Qualifikationen, die ein Antragsteller bereits vorweisen kann, müssen von der Prüfungskommission anerkannt werden, denn das liegt im Ermessen jeder Hochschule, die in dieser Frage autonom entscheiden kann und kann daher auch unterschiedlich ausfallen (Quadrate in der rechten Grafik ohne Pfeile).

Von großer Bedeutung für die Prüfung des Kompetenzprofils ist allerdings, wenn der Antragsteller Qualifikationen vorweisen kann, die von anderen Hochschulen/Universitäten bereits geprüft und mit ECTS-Punkten anerkannt wurden (Quadrate mit Ziffern = Anzahl ECTS-Punkte). Solche Qualifikationen werden in der Regel sofort anerkannt (rote Pfeile).

Für einen Antragsteller kann es daher interessant sein, möglichst viele Qualifizierungsmaßnahmen absolviert zu haben, die mit ECTS-Punkten bewertet wurden, denn die anerkannten Qualifizierungen werden auf die Studiendauer gemäß ihren ECTS-Punkten angerechnet und können im besten Fall ein Master-Studium auf drei Semester verkürzen – ein Semester Erstellung Kompetenzportfolio, ein Semester Erstellung Bachelors-Thesis und ein Semester Erstellung Master-Thesis.

ECTS-Punkte-Äquivalenzprüfung

Wie aber kommt es dazu, dass eine außerhochschulische – Non-Formale Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme mit ECTS-Punkten versehen wird? Dazu hat der DVWO – Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V. sein Qualitätsmanagement-System in den letzten Jahren konsequent weiterentwickelt. Mit Hilfe des DVWO-Qualitäts-Siegels können jetzt nicht nur das Management-System einer Einrichtung sondern auch ihre Produkte (z.B. Ausbildungen und Seminare) zertifiziert werden. Auf der Basis des so erhaltenen DVWO-Qualitäts-Siegels kann dann der Bildungsdienstleister bei der DVWO-Prüfungs­kommission einen Antrag auf ECTS-Punkte-Äquivalenzprüfung stellen.

Die Prüfungskommission besteht aus Vertretern einer Hochschule (Professoren) und Gutachtern des DVWO. Diese prüfen die Unterlagen des Antragsstellers und seines Bildungsproduktes unter wissenschaftlichen Aspekten. Ein Non-For­mal­es Bildungsprodukt, das von einer Hochschule anerkannt wurde hat damit denselben Stellenwert wie ein Formales Bildungsprodukt, das an einer Hochschule entwickelt und gelehrt wird.

Chancen für Bildungsdienstleister

Mit der Möglichkeit zur Vergabe von ECTS-Punkten für Bildungsprodukte aus dem Bereich des Non-Formalen Lernens ergeben sich für Bildungsdienstleister völlig neue Möglichkeiten und Perspektiven.

Sie haben dadurch die Chance, ihre Bildungsprodukte „aufzuwerten“ und zum Bestandteil von anerkannten Hochschul-/ Universitätsstudiengängen zu entwickeln.

Als erstes Bildungsprodukt, das die ECTS-Äquivalenzprüfung des DVWO bestanden hat, ist im Januar 2013 der EQML – Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein der GfB – Gesellschaft für berufliche Qualifizierung, Schermbeck, mit 8 ECTS-Punkten anerkannt worden.

Der Autor

Dipl.-Ing., Dipl.-Päd. Michael Steig war in einigen Unternehmen der Wirtschaft tätig und sammelte Erfahrungen in den Bereichen Projektmanagement und Personalführung. 1993 machte er sich als Unternehmensberater selbständig. Er ist heute als Projekt-, Prozess-, Qualifizierungs- und Qualitätsmanagement-Berater und als Trainer und Auditor tätig. Zusammen mit seinem Partner Thomas Dirk Meyer gründete er 2010 das Unternehmen GfB – Gesellschaft für Bildungsformate, Schermbeck, das das zitierte Bildungsformat EQML entwickelt hat.

Kontakt

Dipl.-Ing., Dipl.-Päd. Michael Steig
Vizepräsident Qualität im DVWO

vp-qualitaet@dvwo.de

www.dvwo.de


www.wdem.de
www.eqml.de

Zum Anfang