Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 13. März in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2013 beraten und einstimmig eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf dieses Berichts verabschiedet. Die gemeinsame Stellungnahme wird durch Voten der Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Hauptausschuss ergänzt.

Der Berufsbildungsbericht 2013 wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen war der vom BMBF zu verantwortende politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem das auch als "Parlament der Berufsbildung" bezeichnete höchste BIBB-Gremium Stellung bezog. Ergänzt wird dieser politische Teil durch einen "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013", den das BIBB herausgibt und der parallel zum Berufsbildungsbericht erscheinen wird.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts.

Die einstimmig verabschiedete gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses sowie die jeweiligen ergänzenden Voten der Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Wortlaut: A-Stellungnahme + ergänzende Voten zum BBB 2013 

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Pressestelle

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