Der DVWO - Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V. und Interessensbertretung von 12 Verbänden mit über 10.000 Mitgliedern, in dem auch das Trainertreffen Deutschland organisiert ist - warnt vor den Folgen der Steuergesetzes-Änderungen, wie Sie der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 bisher vorgesehen hatte. Die in §4  Nr. 21 und 22 USTG geplante Steuerbefreiung von Bildungsleistungen bedeutete im Umkehrschluss, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr hätte durchgeführt werden können. Damit würde einer Branche, die innerhalb der Weiterbildung eine der wichtigsten Leistungen erbringt, eine ungerechtfertigte  Benachteiligung entstehen, selbständige Trainerinnen und Trainer würden dadurch in unzumutbarer Weise benachteiligt.

Die Weiterbildungs-Branche wehrt sich gegen die Änderungsabsichten, die auch aus Sicht anderer betroffener Gruppen nicht hinnehmbar sind. Der DVWO hat in der vergangenen Woche eine Umfrage auf seine Website gestellt, in der Weiterbildner angeben können, in welcher Form sie betroffen wären und welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen bei ihnen haben könnte. Mehr...

Petition eingereicht

Der Q-Pool 100, vertreten durch die Rechtsanwältin Marion Rosenkranz, hat in der letzten Woche eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, in dem er fordert, die geplante zwangsweise Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsanbieter, einschließlich privater Lehrer (dazu zählen auch die Trainer) aufzuheben und die geänderten Regelungen des Gesetzes erst zum 1.1.2014 in Kraft treten zu lassen, statt schon zum 1.1.2013. Sollte die Petition angenommen werden, müssten innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer gefunden werden. Mehr...

Hier gelangen Sie zur Petition ...

Problematik "Freizeitgestaltung"

Auch andere Weiterbildungsorganisationen, wie die German Speakers Association (GSA), der BDVT Berufsverband der Trainer, Berater und Coachs und der Club 55 oder die große Gruppe derTräger der öffentlich verantworteten Weiterbildung (Deutscher Volkshochschulverband, Arbeit und Leben, DEAE, etc.) sind aktiv und protestierten gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Die Kritikpunkte sind sehr verschieden. Die einen (wie die Trainer, die von der Gesetzesänderung als "private Lehrer" betroffen sind, fordern die Beibehaltung der Umsatzsteuerpflicht, weil sie dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzuges kommen und ihre Kosten minimieren können. Die anderen (VHS & Co.) fordern genau das Gegenteil, weil die Änderung der Kritierien für die Befreiung sie plötzlich in die Gefahr bringt, umsatzsteuerpflichtíg zu werden. Problem für sie: das Kriterium "Freizeitgestaltung" sorgt dafür, dass ihre Bildungsangebote umsatzsteuerpflichtig werden und zu Diskriminierungen und zu erwartenden Zuordnungproblemen in der Alltagspraxis führen würden.

DVWO fordert Überarbeitung des Gesetzes

Der DVWO hat vor, noch in dieser Woche die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und andere relevante Stellen über die Problematik für die Weiterbildner informieren und eine entsprechende Änderung des Gesetzes zu fordern. Für ihn ist nicht nur der Wegfall des Vorsteuerabzuges problematisch, sondern auch das Kriterium "Freizeitgestaltung" als Schalter dafür, was umsatzsteuerbefreit ist oder nicht.

Wie geht es weiter?

Die nächsten Meilensteine des Gesetzesvorhabens: am Fr. 26.10.2012 findet im Deutschen Bundestag die 2. und 3. Lesung statt. Der Bundesrat wird dann am Fr. 23.11.2012 abschließend über das Gesetz geraten.

Erste Erfolge, aber Entwarnung nicht in Aussicht

Wie das geplante Gesetz letztlich aussehen wird, kann man heute noch nicht mit Sicherheit sagen. Große Interessengruppen haben sich dagegen ausgesprochen und Änderungen verlangt. Spätestens nach dem 23.11.2012 muss man sich aber als betroffener Weiterbildner mit dem Thema befassen. managerSeminare berichtet aber schon in einer Meldung vom 19.10.2012: "Die beabsichtigten Änderungen des Jahressteuergesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Bildungsleistungen wurden verworfen."Der entsprechende Paragraph soll demnach verworfen worden sein. Mehr...

ABER, nach uns vorliegenden Informationen will die Finanzverwaltung - sollte die gesetzliche Regelung nicht so kommen, wie ihr gewünscht - nach Maßgabe des geltenden Rechts versuchen, die generelle Steuerfreiheit aller Bildungsleistungen auf dem Verwaltungswege durchzusetzen.

Das heißt, weiter wachsam sein und an der Willensbildung im Rahmen der vom Q-Pool 100 initiierten Petition (s.o.) beteiligen und auch an der Umfrage des DVWO auf dessen Website (s.o.), um ein klares Meinungsbild und Willensbild der Bürger abzubilden.

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