Begriff "WEBINAR®" ist als Wortmarke geschützt

Kein Risiko einer Abmahnung für den Begriff "Webinar", aber...

Seit vielen Jahren hat sich der Begriff "Webinar" für Seminare, die online durchgeführt werden, eingebürgert und ist zu einer selbstverständlichen Bezeichnung geworden, wie Tempo oder Plexiglas.

Wir hatten vor kurzem berichtet, dass vor der Verwendung des Begriffes "Webinar" gewarnt wurde, weil dieser als Wortmarke eingetragen und damit geschützt ist. Wir möchten diese Information nun aufgrund aktueller Informationen, die uns vorliegen weiter konkretisieren und teils auch korrigieren.

Fakt ist ...

Die Wortmarke "WEBINAR®" ist seit 2003 geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Der Markeninhaber Mark Keller hat in einer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht gegen die Verwendung des Begriffes "Webinar" (in normaler Schreibweise und nicht die GROSSBUCHSTABEN und ohne ®) vorgehen würde. 

Die Stellungnahme des Markeninhabers findest Du hier...

Er weist auch darauf hin, dass er gegen diejenigen, die missbräuchlich und in seinen Augen kriminell wegen des Begriffes "Webinar" abmahnen würden, gerichtlich vorgehen würde.

Die von ihm geschützt Wortmarke "WEBINAR®" stellt eine Qualitätsaussage dar und darf so nur von denjenigen verwendet werden, die eine Berechtigung dazu bei ihm erworben haben und den Qualitätsrichtlinen entsprechen.

Bitte alle, die über diesen Sachverhalt noch nicht informiert sind, darauf aufmerksam machen, damit keine weiteren Falschbehauptungen hinsichtlich von Abmahnungen bei Gebrauch des Begriffes "Webinar" verbreitet werden. Auch Angriffe gegen den Markeninhaber sollten unterbleiben. Seine Stellungnahme zeigt, dass er verantwortungsvoll und umsichtig mit dem Fall umgeht, aber auch bereit ist, konsequent gegen den Missbrauch seiner Wortmarke und Abmahnbetrüger vorzugehen.

Wir empfehlen entsprechende Texte im Web zu dem Thema zu aktualisieren.

Aktualisierung dieses Beitrages erfolgte am 10.07.2020, 9:50 Uhr

Vielen Dank für den HInweis an Susanne Schwerdtfeger.