Einige Trainer, Berater und Coaches betreiben auf Facebook - neben ihrem persönlichen Account - auch eine sogenannte Fan-Page als Firmenseite. Im Zusammenhang mit der Datenschutzdiskussion, die nicht erst mit der DSGVO begonnen hat, ist nun ein wichtiges Urteil ergangen, dass die Verantwortung für solche Fan-Pages betrifft. Demnach sind Betreiber von Facebook-Fan-Seiten zusammen mit Facebook für den Schutz von Nutzerdaten verantwortlich.

Das entschied der EuGH nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Die Tagesschau berichtete am 5.06.2018 über das Urteil und erklärt Hintergründe und was das für Firmen und Benutzer bedeutet.

Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber einer Fanpage - im vorliegenden Fall war es die IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein - gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher ihrer Seite verantwortlich sind, da sie über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden.

Nach der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs ist der Begriff des "Verantwortlichen" weit auszulegen, um einen wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Richter "in erster Linie" Facebook in der Verantwortung sehen was sie ausdrücklich klarstellen.

Der EuGH weist aber in den Urteilsgründen darauf hin, dass "gemeinsam" nicht unbedingt eine Verantwortung "50:50" bedeutet. Ein Abschieben der Verantwortung auf Facebook kommt damit aber wohl nicht in Frage.

Fan-Seiten verstossen laut EuGH inhaltlich zwar nicht gegen Datenschutzrecht. Man kann heute aber zum Beispiel noch nicht genau sagen, welche Hinweise für die User ein Seitenbetreiber künftig möglicherweise aufnehmen muss.

Wie Facebook auf das Urteil reagiert, wird sicherlich interessant und für die Betreiber von Fan-Pages wichtig sein.

Viele Folgefragen sind derzeit noch offen. Die Redakteure der Tagesschau empfehlen daher: Bevor man eine Fan-Page abschaltet, sollte man wissen, dass das Gerichtsverfahren noch weitergeht und auch die Datenschutzbehörden genau schauen werden, wie der Fall abschließend entschieden wird.

Zum Bericht auf Tagesschau.de: Tagesschau vom 5.06.2018, 19:09 Uhr

Ergänzungen: 

Facebook und die DSGVO

Hier gibt es eine Stellungnahme für Werbetreibende von Facebook zur DSGVO ...

Interessante und nützliche Kommentare zum Thema:

Hier ein sehr guter Kommentar und Analyse von Experten, die mit Facebook arbeiten:
https://allfacebook.de/policy/eugh-urteil
 

Hier eine gute und lesbare Analyse des Urteils und eine Antwort auf die Frage "Was sollten Fanpagebetreiber nun tun?"Was sollten Fanpagebetreiber nun tun?"

Das EuGH-Urteil: Sind alle Facebook Fanpages ab sofort rechtswidrig?
Eine weitere Bewertung des Urteils des EuGH von eRecht24 mit einem qualifizierten Hinweis, was zu tun ist...

Empfehlung von eRecht24 für Facebook-Fanpage-Betreiber
Facebook weißt in einem Statement darauf hin, dass die Plattform in den nächsten Tagen mit entsprechenden Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien die Verantwortung der Plattform klarer regeln wird, um dem EuGH-Urteil zu entsprechen: https://de.newsroom.fb.com/news/2018/06/ein-update-fuer-betreiber-von-facebook-seiten. Diese Entwicklung sollten alle Fanpage-Betreiber verfolgen.

eRecht24 empfiehlt seinen Mitgliedern bis dahin, auf der Facebook-Fanpage und anderen Social Media Seiten, auf denen Sie Profile unterhalten, einen Link auf einen diesbezüglichen Datenschutz-Passus in Ihrer Datenschutzerklärung einzustellen. Bei Facebook kann man das links unter „Info“ > “Bearbeiten Datenrichtlinie“ tun. Dort auf eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite verweisen (Link setzen), die Aussagen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit enthält. Sie entsprechenden Text können TT-Mitglieder beim TT-Service-Büro anfordern. Bitte Mustertext für Facebook-Fanpage zusenden...