Aber Vorsicht: Wir sind damit noch längst nicht am Ende. Denn wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Rahmen und in diesem Fall um einen Referenzierungsrahmen, der Vergleichbarkeit schaffen soll, mit anderen Worten, er hat orientierende Funktion und ist damit kein Berechtigungssystem. Außerdem haben Rahmen die Eigenschaft nicht notwendiger Weise einen Inhalt zu haben, sondern sie stecken lediglich die Grenzen ab für das, was in den Rahmen hinein soll. So auch hier: Zwar ist schon mal festgelegt, dass eine dreijährige Berufsausbildung das Niveau 4 hat, man also mit anschließender Berufserfahrung, sowie Fort- und Weiterbildungen rasch auf das Niveau 5 kommen kann, was dann einem Hochschulzugangs-Niveau entspräche. Auch die Einstufung des Bachelors, Meisters, Fachwirts und Technikers auf Niveau 6 bedeutet, dass solche Personen direkt ein Masterstudium aufnehmen könnten.

All dies ist bereits in den letzten drei Jahren auf der didacta und verschiedenen Mitgliederversammlungen der DVWO-Verbände vorgetragen worden.

Eine exakte Zuordnung von Berufsabschlüssen aller Art konnte bisher auch nicht mit dem jetzt vorliegenden Beschluss erreicht werden, weswegen die Arbeiten zum DQR  weitergehen und vorläufig mal bis zum Januar 2017 avisiert sind.

Darin werden dann auch die gesamten Bereiche der non-formalen und der informellen Bildung und Kompetenzen mit ihre Berücksichtigung finden. Dies setzt eine Feststellung und Bewertung von Kompetenzen voraus, also eine Validierung, mit anderen Worten, ein Kompetenzportfolio. Wie immer wieder betont, fehlt es eben an diesen Brücken, die den Bereich der beruflichen, der non-formalen und informellen Bildung mit der akademischen Bildung verbinden. Ausdrücklich wird betont: „Die Erarbeitung der hierfür erforderlichen Verfahren (damit sind die Brücken gemeint; Anmerkung des Autors) wird außerhalb des DQR-Prozesses erfolgen“  (www.deutscherqualifikationsrahmen.de).

Damit sind wir unmittelbar bei den Arbeiten des DVWO der letzten Jahre, denn unser QM-System spiegelt genau das wider. Auch die Erweiterung des Systems mit der Workload-Berechnung und den ECTS-Äquivalenzen deckt sich damit. Dazu folgendes Zitat aus

“Gemeinsamer Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der
Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)“:


„Artikel 2

Bescheinigungen über das Referenzniveau

(1) Es wird angestrebt, dass Bescheinigungen über Qualifikationen (beginnend mit dem Jahr 2013 schrittweise) einen Hinweis auf das jeweilige DQR / EQR-Referenzniveau enthalten und dass die hierfür zuständigen Stellen in allen Bildungsbereichen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Hinweise der Zuordnungsübersicht entsprechen. Dies gilt sowohl für öffentliche Schulen, Hochschulen als auch für Schulen und Hochschulen in freier Trägerschaft, nicht öffentliche Bildungseinrichtungen und zuständige Stellen nach BBiG/HwO.

(2) Qualifikationen von Schulen und Hochschulen in freier Trägerschaft und sonstiger nicht-öffentlicher Bildungseinrichtungen, die durch staatliche Maßnahmen nicht einbezogen werden, können in das Verzeichnis der Zuordnungen zu einer Niveaustufe des DQR und des EQR aufgenommen werden, wenn sie den DQR und die ihm zugrundeliegenden Grundsätze akzeptieren und das im Handbuch beschriebene Zuordnungsverfahren durchlaufen haben.“

Wie man sieht, sind ausdrücklich auch die nicht-öffentlichen Bildungseinrichtungen mit erfasst. Insofern ist es nur konsequent und folgerichtig, dass wir unser bestehendes QM-System weiterentwickeln und anpassen, uns an der Entwicklung eines Kompetenzportfolios beteiligen (das stellt die beschriebene Brücke dar) und darauf aufbauend, unseren Studiengang „Master of Arts in Training“ mit seinen verbandsspezifischen Spielarten zur Akkreditierung bringen.

Das dies alles so gekommen ist, wie wir das schon seit Jahren gemeinsam vertreten, liegt natürlich auch an der vom DVWO aufrecht erhaltenen Wechselwirkung mit dem DQR-Büro in Berlin und der KAW, wo wir direkt und indirekt an den Ideen und Formulierungen an den jetzigen Bestimmungen mitgearbeitet haben. Wer sich die Mühe machen will kann in dem Papier  „Deutscher EQR-Referenzierungsbericht “ vom 8.5.2013 nachlesen:

„5.3. Stellungnahme des Arbeitskreises DQR
Einbeziehung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen in den DQR “


Auf den Seiten 220-228 findet man in den Arbeitsgruppen die KAW, auf der Seite 226 den DVWO auch direkt, wobei zu ergänzen ist, dass der DVWO bei den anderen Arbeitsgruppen teilweise auch direkt mit dabei war, man sich offiziell aber immer nur für eine einschreiben konnte, wenn man einzeln da war. Durch die KAW waren wir aber immer mit mehreren Personen vertreten.

Wer sich weiter informieren will, sei auf den Link www.deutscherqualifikationsrahmen.de  
hingewiesen, rechts oben geht’s zum Q-Rahmen und dort auf der Seite unten stehen die ganzen Dokumente.

foto uwe genz.jpg 

Prof. Dr. Uwe Genz
Präsident DVWO
Zum Anfang
DMC Firewall is a Joomla Security extension!