Stellungnahme des DVWO zum Jahressteuergesetz 2013

Der DVWO - Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V. ist die bildungspolitische Interessensvertretung von 12 Verbänden mit insgesamt mehr als 10.000 Weiterbildnern. Im Interesse unserer Mitglieder müssen wir darauf hinweisen, dass die geplante Gesetzesänderung für einen großen Teil unserer Mitglieder zu erheblichen Schwierigkeiten und darüber hinaus für noch mehr Unklarheiten im steuerlichen Bereich führen wird, als dies derzeit schon der Fall ist.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene allgemeine Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen führt im Business-to-Business-Bereich durch den Verlust des Vorsteuerabzuges zu erheblichem Mehraufwand in finanzieller und administrativer Art.

Durch die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer verlieren viele Weiterbildner, die mehrwertsteuerpflichtig sind, die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Entgegen der Intention des Gesetzgebers würde die Neuregelung vielfach zu einer Verteuerung von Bildungsleistungen führen, da die erhöhten Kosten an den Endverbraucher weitergegeben werden müssten. Zudem müssen wir leider davon ausgehen, dass im Rahmen der Berichtung des Vorsteuerabzuges zahlreiche Existenzen gefährdet sind, die im Vertrauen auf die Beständigkeit der Steuergesetze Investitionen in größerer Höhe (z.B. für Institutsgebäude etc.) getätigt haben.

Wir teilen zudem die Befürchtungen der Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung zum Umsatzsteuergesetz 2013, die unserer Meinung zu Recht davor warnen, als Kriterium für die Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen die Vermittlung „spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten“ und in Abgrenzung dazu als Ausnahme für die Steuerbefreiung Leistungen, die der „reinen Freizeitgestaltung“ dienen, zu nehmen. Dieses wird in der Praxis bei etlichen unserer Weiterbildungsanbietern zu einem ständigen Kampf mit den Steuerbehörden führen, welche Maßnahme wo zuzuordnen ist. Seminare für die Persönlichkeitsentwicklung, Sprachkurse oder ein Yogakurs können sowohl zum Einen, als auch zum Anderen gezählt werden.

Unabhängig davon empfinden auch wir es als diskriminierende Ungleichbehandlung, dass z.B. Senioren, die sich in einem EDV-Kurs fit für die Welt von heute machen wollen, mit höheren Kosten bestraft werden, als arbeitende (jüngere) Bürger, die das gleiche Seminar ohne Mehrwertsteuer besuchen könnten. Oder wird es dann keine Seminare mehr geben können, die arbeitende Bürger und Senioren im Ruhestand gemeinsam besuchen dürfen?

Die Kurzfristigkeit der Umsetzung des geplanten Steuergesetzes führt im Übrigen zu weiteren Erschwernissen und Problemen, da sich die betroffenen Weiterbildner auf die Änderungen nicht wirklich vorbereiten können. Eine mindestens halbjährige Vorbereitungszeit halten wir für angebracht, damit man sich für zukünftig abzuschließende Verträge an die geänderten Bedingungen anpassen kann.

Da die Folgen der Veränderungen nicht auf die Weiterbildung begrenzt bleiben werden, sondern sich auch auf Zulieferer, Service-Partner und Kunden auswirken werden, somit also zu weiträumigen Auswirkungen führen werden, verlangen wir vom Gesetzgeber, die geplanten Gesetzesänderungen neu zu überdenken und nach besseren Lösungen zu suchen. Der DVWO würde es sehr begrüßen, wenn gewerblich tätige Weiterbildner und Bildungseinrichtungen von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen bleiben würden.

Dr. Uwe Genz
Präsident

praesident@dvwo.de

www.dvwo.de

 

Das Trainertreffen Deutschland ist Gründungsmitglied im DVWO - Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V. und arbeitet aktiv in dieser bildungspolitischen Interessensvertretung der Weiterbildner mit. Es teilt die Meinung des DVWO bzgl. des Jahressteuergesetzes 2013 und unterstützt dessen Position.