Soll ich mein Haus übertragen?
Vor- und Nachteile erkennen – jetzt handeln!
Günter Mayer
WALHALLA Fachverlag, Regensburg/Berlin, 2007, 3., aktualisierte Auflage, 144 Seiten, 11,50 EUR
Viele Menschen stehen vor der Frage, ob sie bereits zu Lebzeiten Grundbesitz an ihre Kinder oder Enkelkinder übertragen sollen, um Erbschaftsteuern zu sparen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer lässt diesen Schritt so manchem noch dringlicher erscheinen. Doch eine weitreichende Entscheidung wie diese bedarf sorgfältiger Überlegung.
Mit Hilfe des Fachratgebers Soll ich mein Haus übertragen? von Günter Mayer aus dem Walhalla Fachverlag können Leser die Möglichkeiten und Risiken einer solchen Schenkung besser einschätzen. Der Autor erläutert darin ausführlich die wichtigen Grundlagen des Erb- und Steuerrechts sowie die Vor- und Nachteile einer Übertragung. Außerdem erklärt er, wie groß die tatsächliche Steuerersparnis unter Berücksichtigung der verschiedenen möglichen Umstände sein wird und was zu beachten ist, wenn weitere gleichberechtigte Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind.
Die jetzt erscheinende 3., aktualisierte Auflage berücksichtigt bereits die Änderungen des Bewertungsgesetzes (BewG) zum 1.1.2007. Infolge dessen haben sich die Wertgrundlagen für Immobilien geändert, obwohl die eigentliche Reform des Erbschaftsteuergesetzes noch aussteht. Neu eingefügt wurde außerdem eine Darstellung der Steuer- und Rechtslage bezüglich der entgeltlichen Übertragung gegen „Rente“ oder „dauernde Last“.
Mit Soll ich mein Haus übertragen? hat Günter Mayer einen wichtigen Ratgeber vorgelegt, der deutlich macht, dass die eigene Alterssicherung immer Vorrang vor einer Steuerersparnis haben sollte. Mayer gibt Entscheidungshilfen, ob die Übertragung des eigenen Hauses überhaupt sinvoll und woran zu denken ist.
Er zeigt, welche Fragen bei Notar und Grundbuchamt gestellt werden sollten und liefert Argumente, mit denen auf ein unberechtigt auf Steuervorteile gestütztes Verlangen der Erben nach Übertragung reagiert werden kann. Zahlreiche Beispiele und Mustertexte für Briefe und Anträge an das Grundbuchamt geben zusätzliche Hilfestellung.
Quelle: Text des Verlages
Günter Mayer , Justizoberamtsrat i. R., war Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht Kaiserslautern und Dozent an der FH Schwetzingen, einer Hochschule für Rechtspflege. Er verfügt über das Fachwissen und die nötige Erfahrung in allen Fragen der Eigentumsübertragung von Grundbesitz.