Edit Frater-foto 2016 Edit Frater

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Impressumspflicht: Pflichtangaben im Mailverkehr

Edit Frater

Ein Brief vom Anwalt – was kann das sein? Abmahnvereine und windige Anwälte verdienen ihr Geld damit, Webseiten zu durchforsten um Verletzungen von verschiedenen Pflichten zu finden. Viele Trainer/innen, Berater und Coachs haben schon diese unangenehme Überraschung erleben müssen. Diese Sorte Abmahnungen kosten in der Regel zwischen 700 Euro und 1.500 Euro. Die wichtigsten Verletzungen von Pflichten, bei denen Abmahnanwälte i.d.R. tätig werden, sind die „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) und die Verletzung von Verwertungsrechten (Urheberrecht).

Geschäftsleute waren seit jeher verpflichtet in Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen mitzuteilen, damit der Adressat erkennen kann, wer ihn da eigentlich anschreibt. Das aufmerksame Lesen dieser Angaben spart viel Geld, denn regelmäßig versuchen betrügerische Firmen Geld mit Rechnungen zu verdienen, die denen der Telekom oder den Branchenbüchern täuschend ähnlich sehen.

Somit ist es das Interesse jedes ehrbaren Kaufmannes, und natürlich auch der ehrbaren Kauffrau, sich als solche/r deutlich zu zeigen.

Im Übrigen legt das Handelsgesetzbuch fest, dass ein Geschäftsbrief folgende Informationen enthalten muss:

  • den exakten Firmennamen, inklusive Geschäftsform, wie sie im Handelsregister eingetragen ist,
  • bei Freiberuflern und Selbständigen den voll-ständigen Vor- und Nachnamen,
  • Ort der Niederlassung / Wohnort, Sitz der Gesellschaft / des Selbständigen, mit postalisch korrekter ladungsfähiger Anschrift,
  • Registergericht (Angabe des Gerichtssitzes) mit der Registrierungsnummer des Unternehmens im Handelsregister,
  • Namen der Gesellschaftsverantwortlichen.
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Brief in Papierform, sondern auch für Telefaxe.

Elektronische Post im Geschäftsverkehr

Für E-Mails gelten im Prinzip die gleichen Bestimmungen. Weitere Angaben wie Telefon- und Faxnummer, Unternehmenslogo, Abteilung, Website sind freiwillig. Sie gehören allerdings zum „guten Ton“ und erleichtern eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme.

Homepage

Für alle, die nicht nur rein privat genutzte Blogseiten sondern eine geschäftsmäßige Unternehmensseite oder einen Online-Shop betreiben, ist die „Impressumspflicht“ vorgeschrieben. Die Regelungen dafür finden sich im Telemediengesetz (§5) und in der Dienstleistungsinformationsverordnung.

Auch auf der Homepage soll klar erkennbar sein, wer hinter dem Angebot steckt. Diese „Anbieterkennzeichnung“ erfolgt in der Regel über das Impressum. Das Impressum sollte alle Angaben enthalten, die schon bei einem Geschäftsbrief angegeben werden müssen und darüber hinaus:

  • Informationen über eine bestehende Haftpflichtversicherung,
  • Adresse des Versicherers, Höhe der Versicherungssumme, Geltungsbereich,
  • falls Veröffentlichungen enthalten sind, einen Verantwortlichen für die Inhalte,
  • Haftungsausschlüsse betreffend der Inhalte, Urheberrechte, Datenschutz, Nutzung von Google Analytics und Google AdSense und anderen Tools, für die ein entsprechender Hinweis erforderlich ist.
Neben der Vollständigkeit der Angaben sollte darauf geachtet werden, dass das Impressum leicht zu finden ist.

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Bildnachweis: jah.picture Joshua Alexander Hoffmann

Besonderheiten für zulassungspflichtige Tätigkeiten

Ist die berufliche Tätigkeit zulassungspflichtig, wie zum Beispiel bei Heilpraktikern für Psychotherapie, so müssen Angaben über die Art der Zulassung und den Sitz der entsprechenden Behörde gemacht werden.

Weitere Angaben, wie zum Beispiel die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind absolut freiwillig. Hier müssen Selbständige selbst entscheiden, wie viel sie von sich im Netz preisgeben wollen.

Und was, wenn doch eine Abmahnung kommt?

Gesetze, zum Beispiel Datenschutzbestimmungen, ändern sich manchmal schneller, als man es mitbekommt. Deswegen ist es empfehlenswert beispielsweise einmal pro Jahr zu prüfen ob das Impressum noch auf dem aktuellen Stand ist.

Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko, da hier verschiedene Gesetze berührt werden. Wie Sie es von der TRAINERversorgung e.V. sicherlich schon erwartet haben, haben wir für Trainer, Berater und Coaches auch für solche Risiken darauf abgestimmte Versicherungen recherchiert und für Mitglieder besondere Konditionen ausgehandelt. Information und Beratung sind abrufbar über: www.trainerversorgung.de.

Gegen die finanziellen Folgen der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Urheberrechten schützt z.B. eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Weitere Infos hierzu können Sie bei uns anfordern.

Kostenfreier Impressum-Generator für Mitglieder von Trainertreffen Deutschland und Trainerversorgung e.V.

Als besondere Serviceleistung hat die TRAINERversorgung e.V. für Mitglieder einen eigenen Impressum-Generator erstellen lassen. Dieser ist im Internet auf www.trainerversorgung-ev.org eingestellt und hilft Ihnen bei der Erstellung Ihres individuellen Impressums.

Der Autor und Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann, hat hierbei die spezifischen Anforderungen für Trainer, Berater, Dozenten und Coachs berücksichtigt.

Trainertreffen-Mitglieder können diesen Service über die kostenfreie TVbasic-Mitgliedschaft in der TRAINERversorgung e.V. nutzen.

Die Autorin: Edit Frater

Die Finanzspezialistin Edit Frater ist seit 1990 selbständig in der Beratung tätig. Im Jahr 1993 hat sie begonnen, sich auf die Zielgruppe der Trainer, Berater und Coachs zu spezialisieren. Um für die Zielgruppe spezielle Konditionen verhandeln zu können, initiierte sie 1994 die Gründung des Vereins TRAINERversorgung e.V., dessen Mitglieder die speziellen Versicherungskonzepte in Anspruch nehmen können.

In der Beratungspraxis hat sich herausgestellt, dass Trainer, Berater und Coachs einen sehr hohen Beratungsbedarf zu berufsständischen Themen haben. Unter anderem die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, Anerkennung der Freiberuflichkeit, Künstlersozialkasse, Berufsgenossenschaft und weitere Themen werfen eine Reihe von Fragen auf.

Mit ihrer Fähigkeit komplexe und trockene Sachverhalte verständlich zu vermitteln unterstützt Edit Frater gemeinsam mit ihrem Team inzwischen rund 4.850 Mitglieder der TRAINERversorgung e.V. bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als selbständige Trainer, Berater oder Coachs. Dieses Wissen gibt sie auch in zahlreichen Vorträgen, Seminaren und Webinaren weiter.

Das Beratungsteam um Edit Frater wurde inzwischen um drei Rechtsanwälte und einen Steuerberater erweitert, so dass hier eine hochspezialisierte und kompetente Beratungsleistung abgerufen werden kann.

Hauptaufgabe von Edit Frater ist es, für die Zielgruppe mit Versicherungsgesellschaften besondere Konditionen zu verhandeln. So kann der tatsächliche Bedarf sinnvoll bedient werden. Spezielle Risiken rund um Seminare und Beratungen können kostengünstig und rechtssicher versichert werden.

Kontakt:

Hauptgeschäftsstelle Köln Berlin Hamburg
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Tel.: 0221.846196-0
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